Reservierungsbedingungen
§ 1 Begriffe, Definitionen und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die INVENT Marketing und Tourismus GmbH, Hopfengasse 25, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend INVENT genannt) vertreibt Geschenkgutscheine für die Inanspruchnahme von Kurzurlauben und Erlebnissen bei verschiedenen Veranstaltern. INVENT vermittelt dabei die Leistungen der Veranstalter. Urlaubsbox® ist eine Marke von INVENT.
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Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
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Buchungscode = alphanumerischer Code eines Geschenkgutscheins, welcher während seiner Gültigkeit den Inhaber zur Einlösung berechtigt.
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Einlöser = Person, welche einen Geschenkgutschein einlöst und dazu INVENT den Buchungscode bekannt gibt.
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Einlösung = Bekanntgabe eines Buchungscodes an INVENT zusammen mit einer nachfolgenden Terminanfrage. Die Bekanntgabe eines Buchungscodes z.B. auf den Buchungsportalen www.urlaubsbox.com/einloesen oder www.invent-travel.com alleine ohne nachfolgende Terminanfrage stellt noch keine Einlösung des Buchungscodes dar.
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Geschenkgutschein / Gutschein = Überbegriff für die Gutscheine für Kurzurlaube und Erlebnisse (auch in den Urlaubsboxen). Enthält den Buchungscode, die Gültigkeitsdauer und die Webadresse zur Einlösung.
Aktuell werden Geschenkgutscheine für folgende Produktvarianten angeboten:
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Kurzurlaube mit / ohne Wertgutscheinen für Hotelleistungen
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Kurzurlaube mit Zuzahlung beim Veranstalter für Frühstück und Abendessen
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Erlebnisse ohne Nächtigung.
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Gültigkeit = Zeitraum, in dem ein Geschenkgutschein eingelöst werden kann. Dieser beginnt bei vollständiger Bezahlung und endet nach 3 Jahren mit dem jeweiligen Jahresende (31.12.), gerechnet ab Ende des Kaufjahres (31.12.).
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Käufer = Person oder Firma, welche einen Geschenkgutschein bei INVENT kauft.
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Konsumationsgutschein = optionale, auf einen bestimmten Betrag ausgestellte Produktbeigabe. Kann im gebuchten Hotel für alle angebotenen Leistungen verwendet werden, der Gegenwert wird bei der Abreise von der Hotelrechnung abgezogen.
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Kunde = alle an INVENT, Urlaubsbox®, der Website und den Geschenkgutscheinen interessierte Personen – Käufer, Einlöser und Teilnehmer inbegriffen.
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Rabattgutschein = für einen bestimmten Betrag und eine bestimmte Dauer gültig gestellter Rabattcode für den vergünstigten Kauf von Geschenkgutscheinen, zumeist gültig ab einem bestimmten Bestellwert.
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Teilnehmer = Personen, welche einen Kurzurlaub oder ein Erlebnis in Anspruch nehmen.
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Urlaubsbox = Geschenkbox bzw. Verpackungsform eines Geschenkgutscheins (Katalog und Geschenkgutschein in hochwertiger Box).
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Veranstalter = Leistungsträger (z.B. Hotel, Restaurant), welcher den Kurzurlaub oder das Erlebnis (Dienstleistung) gegenüber den Teilnehmern erbringt.
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Wertgutschein für Hotelleistungen = Gutschein für die in der Reservierungsbestätigung genannten Hotelleistungen, einlösbar ausschließlich während des Kurzurlaubs im gebuchten Hotel.
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Wiederkomm-Gutschein = auf einen bestimmten Betrag ausgestellter Gutschein, welcher vom Hotel bei einer privaten Folgebuchung im selben Hotel in Abzug gebracht wird.[/liste] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Kauf der Geschenkgutscheine sowie die Vermittlungstätigkeit von INVENT zur Inanspruchnahme. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen INVENT und Kunden schriftlich vereinbart wurden.
Für die Rechtsbeziehungen zu dem von INVENT vermittelten Veranstalter kommen dessen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
§ 9 Gutscheineinlösung / Vermittlung durch INVENT / Vertragsschluss mit dem Veranstalter
- Die Grundlage zur Einlösung ist ausschließlich der Buchungscode eines vollständig bezahlten Geschenkgutscheins. Die Einlösung eines Buchungscodes ist ausschließlich über INVENT bzw. über die INVENT-Buchungssoftware möglich. Die Inanspruchnahme ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
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Nach der Eingabe des jeweiligen Buchungscodes auf einem der Buchungsportale werden die aktuellen Veranstalter angezeigt. Je nach Produktvariante stehen verschiedene Möglichkeiten zur Gutscheineinlösung zur Verfügung.
Gutscheineinlösung für Kurzurlaube mit Wertgutschein für Hotelleistungen und für Städteurlaube
- Reservierungsanfragen
1.1. Reservierungsanfragen können über die Buchungsportale, per E-Mail, mit der Post oder telefonisch frühestens 12 Wochen bis spätestens 4 Tage vor dem gewünschten Reisetermin an INVENT übermittelt werden. Dabei muss zusätzlich zu den buchungsrelevanten Daten der Buchungscode bekannt gegeben werden. Eine Terminvereinbarung direkt mit dem Hotel berechtigt nicht zur Inanspruchnahme bzw. ersetzt nicht die Buchung über INVENT.
1.2. Die Übermittlung der Reservierungsanfrage durch den Einlöser ist ein verbindliches Angebot des Einlösers auf Abschluss des Vertrags mit dem Veranstalter und wird von INVENT umgehend, spätestens jedoch an dem der Übermittlung folgenden Werktag an das gewählte Hotel weitergeleitet.
1.3. Nach der Bestätigung des angefragten Reisetermins durch das Hotel erhält der Einlöser von INVENT eine Reservierungsbestätigung als ausdruckbares PDF oder per Post übermittelt, welche alle für die Inanspruchnahme nötigen Informationen enthält.
1.4. Die Hotels können INVENT-Anfragen für bestimmte Reisetermine auch ablehnen. Bei einer Reservierungsanfrage hat der Einlöser daher die Möglichkeit, einen zweiten Buchungswunsch anzugeben (Ersatztermin oder anderes Hotel). Ist der erste Buchungswunsch nicht verfügbar, wird von INVENT der zweite Buchungswunsch angefragt und bei Verfügbarkeit ohne weitere Rücksprache mit dem Einlöser gebucht. Ist kein Buchungswunsch verfügbar, setzt sich INVENT mit dem Einlöser umgehend in Verbindung.
1.5. Die Buchung ist nur mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung gewährleistet. Sollte bis wenige Tage vor dem gewünschten Reisetermin noch keinerlei Rückmeldung von INVENT eingetroffen sein, ist unbedingt der INVENT-Kundenservice zu kontaktieren.
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Aufenthaltsverlängerung
2.1. Je nach Hotel kann ein Kurzurlaub entweder zum gültigen Tagespreis oder über ein spezielles Angebot („Special“) verlängert werden. Einige Hotels bieten hierfür einen Verlängerungsbonus an. Dieser Bonus kann ausschließlich vom Gesamtpreis des Specials in Abzug gebracht werden. Er kann nicht für die Buchung von zusätzlichen Zimmern, mitreisende Personen etc. verwendet werden. Zur Inanspruchnahme eines Specials oder des Bonus muss die Verlängerung über INVENT gebucht werden.
2.2. Die Verlängerung eines Kurzurlaubes durch die Buchung eines zweiten Geschenkgutscheins ist nicht möglich.
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Terminverschiebung / Stornierung
3.1. Bei Nichterscheinen zu einem verbindlich gebuchten Termin verfällt ein Buchungscode ersatzlos.
3.2. Sollte ein bereits gebuchter Termin storniert oder verschoben werden müssen, ist dies in jedem Fall mit INVENT abzusprechen. Dabei werden von INVENT für die Stornierung oder Umbuchung folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Für Kurzurlaube mit einer Übernachtung:
€ 48,- bis 4 Tage vor Anreise und € 72,- 3 Tage bis 1 Tag vor Anreise
Für Kurzurlaube mit zwei Übernachtungen:
€ 72,- bis 4 Tage vor Anreise und € 119,- 3 Tage bis 1 Tag vor Anreise
3.3. Für zusätzlich gebuchte Verlängerungsnächte und andere Leistungen bleibt es dem Hotel vorbehalten, Stornokosten gemäß den Stornobedingungen des Hotels direkt mit dem Einlöser zu verrechnen. Dies gilt auch bei verfrühter Abreise. Der Kunde wird ersucht sich über die Stornobedingungen des Hotels zu informieren.
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Besondere Bestimmungen
4.1. Wurde ein Hotel von einem Einlöser bereits einmal mit einem Geschenkgutschein besucht, ist ein weiterer Kurzurlaub in diesem Hotel mittels Geschenkgutscheines für diesen Einlöser nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einlöser als Reisebegleitung bei der Reservierungsanfrage genannt wird.
4.2. Im unmittelbaren Anschluss an einen Kurzurlaub mit Geschenkgutschein in einem Hotel kann maximal ein weiteres Hotel mit einem Geschenkgutschein gebucht werden.
4.3. Bei einer Reservierungsanfrage kann der Einlöser einen 2. Buchungscode bekanntgeben, um z.B. mit Freunden gleichzeitig über INVENT zu verreisen. Gruppenbuchungen mit mehr als 2 Geschenkgutscheinen sind nicht möglich.
§ 10 Haftung
- INVENT gewährt keine Garantie für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der online oder im Katalog der Urlaubsbox dargestellten Daten. Insbesondere stellt die Beschreibung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses keine Garantie im Rechtssinne dar.
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Der Vertrag zur Erbringung des Kurzurlaubs bzw. Erlebnisses entsteht direkt zwischen dem Einlöser und dem Veranstalter. Daher haftet INVENT nicht für mangelhaft erbrachte, nicht erbrachte und nicht fristgerecht erbrachte Leistungen des Veranstalters.
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Die firmeneigenen Websites enthalten Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte INVENT keinen Einfluss hat. INVENT übernimmt für diese externen Inhalte keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
§ 11 DatenschutzÜber Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch INVENT informieren ausführlich unsere Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter
www.urlaubsbox.com/datenschutz.
§ 12 INVENT SchutzrechteAlle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf den Websites dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von INVENT sind oder von INVENT aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis seitens INVENT kopiert oder anderweitig genutzt werden.
Alle Rechte vorbehalten.
§ 13 Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht, der Geschäftssitz von INVENT.
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Für alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
INVENT Marketing und Tourismus GmbH
Hopfengasse 25, A-4020 Linz
Firmenbuch: FN 98457 s
Firmenbuchgericht: LG Linz
UID-Nr (VAT) ATU23046406
Geschäftsführer: Mag. Christian Klar
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Linz
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
Sparte Tourismus- & Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Reisebüros
Reisebürogewerbe
Stand: April 2019