INVENT urlaubsbox
INVENT urlaubsbox

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermittlungstätigkeit von INVENT zur Inanspruchnahme von Geschenkgutscheinen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen INVENT und Kunden schriftlich vereinbart wurden.

    Für die Rechtsbeziehungen zu dem von INVENT vermittelten Veranstalter kommen dessen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

  1. Begriffe und Definitionen
  2. Die INVENT Marketing und Tourismus GmbH, Hopfengasse 25, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend INVENT genannt) vertreibt über ihre Vertriebskanäle und Websites Geschenkgutscheine für die Inanspruchnahme von Kurzurlauben und Erlebnissen und kooperiert dazu mit ausgewählten Veranstaltern. INVENT vermittelt dabei die Leistungen der Veranstalter. Urlaubsbox® ist eine Marke von INVENT.

    Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den Websites sowie auf ihren mobilen Versionen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

    • Buchungscode = alphanumerischer Code eines Geschenkgutscheins, welcher während seiner Gültigkeit den Inhaber zur Einlösung berechtigt.
    • Einlöser = Person, welche einen Geschenkgutschein einlöst und dazu INVENT den Buchungscode bekannt gibt.
    • Einlösung = Bekanntgabe eines Buchungscodes an INVENT zusammen mit einer nachfolgenden Terminanfrage. Die Bekanntgabe eines Buchungscodes z.B. auf dem Buchungsportal www.invent-service.com alleine, ohne nachfolgende Terminanfrage, stellt noch keine Einlösung des Buchungscodes dar.
    • Geschenkgutschein / Gutschein = Überbegriff für die Gutscheine für Kurzurlaube und Erlebnisse (auch in den Urlaubsboxen). Enthält den Buchungscode, die Gültigkeitsdauer und die Webadresse zur Einlösung.
    • Gültigkeit = Zeitraum, in dem ein Geschenkgutschein eingelöst werden kann.
    • Käufer = Person oder Firma, welche einen Geschenkgutschein bei INVENT kauft.
    • Konsumationsgutschein = optionale, auf einen bestimmten Betrag ausgestellte Produktbeigabe. Kann im gebuchten Hotel für alle angebotenen Leistungen verwendet werden, der Gegenwert wird bei der Abreise von der Hotelrechnung abgezogen.
    • Kunde = alle an INVENT, Urlaubsbox® und den Geschenkgutscheinen interessierte Personen – Käufer, Einlöser und Teilnehmer inbegriffen.
    • Rabattgutschein = für einen bestimmten Betrag und eine bestimmte Dauer gültig gestellter Rabattcode für den vergünstigten Kauf von Geschenkgutscheinen, zumeist gültig ab einem bestimmten Bestellwert.
    • Teilnehmer = Personen, welche einen Kurzurlaub oder ein Erlebnis in Anspruch nehmen.
    • Urlaubsbox = Geschenkbox bzw. Verpackungsform eines Geschenkgutscheins.
    • Veranstalter = Leistungsträger (z.B. Hotel, Restaurant), welcher den Kurzurlaub oder das Erlebnis (Dienstleistung) gegenüber den Teilnehmern erbringt.
    • Wertgutschein = Gutschein zum Kauf von Urlaubsbox-Produkten, ausgestellt auf einen best. Betrag.
    • Wertgutschein für Hotelleistungen = Gutschein für die in der Reservierungsbestätigung genannten Hotelleistungen, einlösbar ausschließlich während des Kurzurlaubs im gebuchten Hotel. Wird zusammen mit der Reservierungsbestätigung übermittelt.
    • Wiederkomm-Gutschein = auf einen bestimmten Betrag ausgestellter Gutschein, welcher vom Hotel bei einer privaten Folgebuchung im selben Hotel in Abzug gebracht wird. Wird zusammen mit der Reservierungsbestätigung übermittelt.
  3. Leistungsbeschreibung
    1. INVENT kooperiert mit einer Vielzahl an Veranstaltern und fasst eine Auswahl von Veranstaltern mit vergleichbaren Leistungsangeboten innerhalb der angebotenen Produkte zusammen. Auf den firmeneigenen Websites von INVENT werden diese Veranstalter im Rahmen der Produktbeschreibungen präsentiert. Die Leistung von INVENT besteht im Verkauf der Geschenkgutscheine an die Kunden und in der Vermittlung der Kurzurlaube und Erlebnisse der Veranstalter an die Einlöser der Geschenkgutscheine.
    2. Die Kooperation zwischen INVENT und einem Veranstalter ist vertraglich geregelt und kann während der Gültigkeit eines Geschenkgutscheins Veränderungen unterliegen, was z.B. die Dauer der Kooperation oder die dabei angebotenen Dienstleistungen betrifft. Daher können während der Gültigkeit eines Geschenkgutscheins Veranstalter aus dem Angebot entfernt und neue Veranstalter aufgenommen werden. Ebenso können Angaben über Veranstalter, Preise, Konditionen etc. Änderungen unterworfen sein.
      Solche Veränderungen sind vom Kunden hinzunehmen, wenn die Veränderungen des Gesamtzuschnittes des Produktes hinsichtlich Beschreibung und / oder Veranstalterauswahl aus Sicht des Kunden zumutbar, geringfügig und die Veränderungen weiters sachlich gerechtfertigt sind. Im Falle einer darüberhinausgehenden Veränderung des Gesamtzuschnittes ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Kauf zurückzutreten oder ein gleichwertiges Produkt auszuwählen. Die vollständige und aktuelle Auswahl an Veranstaltern ist auf den Buchungsportalen ersichtlich.
    3. Die auf den Geschenkgutscheinen, Werbemitteln und den firmeneigenen Websites verwendeten Abbildungen und Fotografien sind Beispiele und dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung. Sie sind unverbindlich und können variieren.
    4. INVENT garantiert nicht die Verfügbarkeit eines Kurzurlaubes bzw. Erlebnisses bei einem bestimmten Veranstalter zu einem bestimmten Zeitpunkt.
    5. Die auf den Gutscheinen angeführten Leistungen (z.B. Buchungscode, Gültigkeitsdauer) berechtigen den Inhaber zu deren Einlösung bzw. zur Buchung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses. INVENT verpflichtet sich zu keiner Zeit zu einer Bestpreisgarantie. Eventuelle Preisvorteile beziehen sich auf die Listenpreise der jeweiligen Partner. Eine Verrechnung bzw. Rückverrechnung mit etwaigen Sonder-Angeboten der Partner ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    6. Wurde ein Hotel von einem Einlöser bereits einmal mit einem Geschenkgutschein besucht, ist ein weiterer Kurzurlaub in diesem Hotel mittels Geschenkgutscheines für diesen Einlöser nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einlöser als Reisebegleitung bei der Reservierungsanfrage genannt wird.
  4. Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit
    1. Geschenk- und Wertgutscheine können innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Die Gültigkeit ist auf den Gutscheinen vermerkt.
    2. Geschenk- und Wertgutscheine sind frei übertragbar. Bei der Übertragung muss auf die Regelungen dieser AGB hingewiesen werden.
  5. Umtausch, Anrechnung und Verlängerung von Gutscheinen
    1. Geschenkgutscheine können während ihrer regulären Gültigkeit gebührenfrei in einen aktuellen Geschenkgutschein oder einen Wertgutschein umgetauscht werden. Dabei wird deren Gültigkeit auf den neu ausgestellten Gutschein übertragen. Die Übermittlung des neuen Gutscheincodes erfolgt per E-Mail.
    2. Geschenkgutscheine können nach Ablauf ihrer Gültigkeit gegen Gebühr in einen aktuellen Geschenkgutschein oder einen Wertgutschein umgetauscht werden. Die Gebühr beträgt dabei 15% vom ursprünglichen Kaufpreis, jedoch mindestens EUR 15,-. Als Grundlage zur Berechnung des Differenzbetrages wird immer der damals tatsächlich bezahlte Kaufpreis des umzutauschenden Gutscheins sowie der aktuell gültige Listenpreis der neuen Gutscheinvariante herangezogen
    3. Beim Umtausch in höherpreisige Gutscheine muss der Differenzbetrag aufgezahlt werden. Beim Umtausch in günstigere Gutscheine wird der Differenzbetrag als Guthaben in Form eines Wertgutscheins ausgestellt, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
    4. Erfolgt der Umtausch in einen Wertgutschein, wird dieser auf jenen Betrag ausgestellt, der für den vorherigen Gutschein ursprünglich bezahlt wurde.
    5. Beim Umtausch von Geschenkgutscheinen können Rabattgutscheine nicht in Anrechnung gebracht werden.
    6. Geschenkgutscheine aus Gewinnspielen sowie bereits einmal umgetauschte Geschenkgutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
    7. Geschenkgutscheine können bis zu 6 Monate nach Ablauf ihrer Gültigkeit einmalig und gebührenfrei um 12 Monate über die ursprüngliche Gültigkeit hinaus verlängert werden.
  6. Gutscheineinlösung / Vermittlung durch INVENT / Vertragsschluss mit dem Veranstalter
    1. Die Grundlage zur Einlösung ist ausschließlich der Buchungscode eines vollständig bezahlten Geschenkgutscheins. Die Einlösung eines Buchungscodes ist ausschließlich über INVENT bzw. über die INVENT-Buchungssoftware möglich. Die Inanspruchnahme ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
    2. Nach der Eingabe des jeweiligen Buchungscodes auf einem der Buchungsportale werden die aktuellen Veranstalter angezeigt.
  7. Reservierungsanfragen, Verlängerungen, Terminverschiebung, besondere Bestimmungen
    1. Reservierungsanfragen
      1. Reservierungsanfragen können über die Buchungsportale, per E-Mail oder mit der Post  frühestens 12 Wochen bis spätestens 4 Werktage vor dem gewünschten Reisetermin an INVENT übermittelt werden. Dabei muss zusätzlich zu den buchungsrelevanten Daten der Buchungscode bekannt gegeben werden. Eine Terminvereinbarung direkt mit dem Hotel berechtigt nicht zur Inanspruchnahme bzw. ersetzt nicht die Buchung über INVENT.
      2. Die Übermittlung der Reservierungsanfrage durch den Einlöser ist ein verbindliches Angebot des Einlösers auf Abschluss des Vertrags mit dem Veranstalter und wird von INVENT umgehend, spätestens jedoch an dem der Übermittlung folgenden Werktag an das gewählte Hotel weitergeleitet.
      3. Nach der Bestätigung des angefragten Reisetermins durch das Hotel erhält der Einlöser von INVENT eine Reservierungsbestätigung als ausdruckbares PDF oder per Post übermittelt, welche alle für die Inanspruchnahme nötigen Informationen enthält.
      4. Die Hotels können INVENT-Anfragen für bestimmte Reisetermine auch ablehnen. Bei einer Reservierungsanfrage hat der Einlöser daher die Möglichkeit, einen zweiten Buchungswunsch anzugeben (Ersatztermin oder anderes Hotel). Ist der erste Buchungswunsch nicht verfügbar, wird von INVENT der zweite Buchungswunsch angefragt und bei Verfügbarkeit ohne weitere Rücksprache mit dem Einlöser gebucht. Ist kein Buchungswunsch verfügbar, setzt sich INVENT mit dem Einlöser umgehend in Verbindung.
      5. Die Buchung ist nur mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung gewährleistet. Sollte bis wenige Tage vor dem gewünschten Reisetermin noch keinerlei Rückmeldung von INVENT eingetroffen sein, ist unbedingt der INVENT-Kundenservice zu kontaktieren.
    2. Aufenthaltsverlängerung
      1. Je nach Hotel kann ein Kurzurlaub entweder zum gültigen Tagespreis oder über ein spezielles Angebot („Special“) verlängert werden. Einige Hotels bieten hierfür einen Verlängerungsbonus an. Dieser Bonus kann ausschließlich vom Gesamtpreis des Specials in Abzug gebracht werden. Er kann nicht für die Buchung von zusätzlichen Zimmern, mitreisende Personen etc. verwendet werden. Zur Inanspruchnahme eines Specials oder des Bonus muss die Verlängerung über INVENT gebucht werden.
      2. Die Verlängerung eines Kurzurlaubes durch die Buchung eines zweiten Geschenkgutscheins ist nicht möglich.
    3. Terminverschiebung / Stornierung  / Nichtanreise
      1. Eine Terminverschiebung eines bereits gebuchten Aufenthalts ist ausschließlich im selben Hotel möglich und immer mit INVENT abzusprechen.
      2. Bei einer Stornierung eines bereits gebuchten Termins oder bei Nichtanreise verfällt der Buchungscode des Geschenkgutscheins. Für eine Neuausstellung des Buchungscodes werden von INVENT folgende Kosten in Rechnung gestellt:
        Für Kurzurlaube mit einer Übernachtung:
        € 48,- bis 4 Werktage vor Anreise und € 72,- ab 3 Werktage vor Anreise.
        Für Kurzurlaube mit zwei Übernachtungen:
        € 72,- bis 4 Werktage vor Anreise und € 119,- ab 3 Werktage vor Anreise
      3. Für zusätzlich gebuchte Verlängerungsnächte und andere Leistungen bleibt es dem Hotel vorbehalten, Stornokosten gemäß den Stornobedingungen des Hotels direkt mit dem Einlöser zu verrechnen. Dies gilt auch bei verfrühter Abreise. Der Kunde wird ersucht sich über die Stornobedingungen des Hotels zu informieren.
    4. Besondere Bestimmungen
      1. Wurde ein Hotel von einem Einlöser bereits einmal mit einem Geschenkgutschein besucht, ist ein weiterer Kurzurlaub in diesem Hotel mittels Geschenkgutscheines für diesen Einlöser nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einlöser als Reisebegleitung bei der Reservierungsanfrage genannt wird.
      2. Im unmittelbaren Anschluss an einen Kurzurlaub mit Geschenkgutschein in einem Hotel kann maximal ein weiteres Hotel mit einem Geschenkgutschein gebucht werden.
      3. Bei einer Reservierungsanfrage kann der Einlöser einen 2. Buchungscode bekanntgeben, um z.B. mit Freunden gleichzeitig über INVENT zu verreisen. Gruppenbuchungen mit mehr als 2 Geschenkgutscheinen sind nicht möglich.
  8. Verlust und Missbrauchsgefahr
  9. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr der Gutscheindaten ist der Kunde / Inhaber verpflichtet, dies unverzüglich an INVENT zu melden, damit die Gutscheindaten von INVENT gesperrt werden können. Wegen der Übertragbarkeit der Geschenkgutscheine hat jeder, der Kenntnis über die Gutscheindaten hat, auch die Möglichkeit diese einzulösen. Für eine unrechtmäßige Einlösung übernimmt INVENT keine Haftung.

  10. Haftung
    1. INVENT gewährt keine Garantie für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der dargestellten Daten. Insbesondere stellt die Beschreibung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses keine Garantie im Rechtssinne dar.
    2. Der Vertrag zur Erbringung des Kurzurlaubs bzw. Erlebnisses entsteht direkt zwischen dem Einlöser und dem Veranstalter. Daher haftet INVENT nicht für mangelhaft erbrachte, nicht erbrachte und nicht fristgerecht erbrachte Leistungen des Veranstalters.
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  11. Datenschutz
  12. Über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch INVENT informieren ausführlich unsere Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.invent-service.com/datenschutz.

  13. INVENT Schutzrechte
  14. Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf den Websites dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von INVENT sind oder von INVENT aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis seitens INVENT kopiert oder anderweitig genutzt werden.

    Alle Rechte vorbehalten.

  15. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand ist, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht, der Geschäftssitz von INVENT.
    2. Für alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der INVENT Marketing und Tourismus GmbH
    Hopfengasse 25, A-4020 Linz


    Firmenbuch: FN 98457 s
    Firmenbuchgericht: LG Linz
    UID-Nr (VAT) ATU23046406
    Geschäftsführer: Mag. Christian Klar
    Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Linz Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ Sparte Tourismus- & Freizeitwirtschaft Fachgruppe Reisebüros Reisebürogewerbe


    Stand: Februar 2025