Allgemeine Geschäftsbedingungen

04.05.2025 06:43:03

§ 1 Begriffe, Definitionen und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Die INVENT Marketing und Tourismus GmbH, Hopfengasse 25, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend INVENT genannt) vertreibt Geschenkgutscheine für die Inanspruchnahme von Kurzurlauben und Erlebnissen bei verschiedenen Veranstaltern. INVENT vermittelt dabei die Leistungen der Veranstalter. Urlaubsbox® ist eine Marke von INVENT.
  2. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
§ 2 Leistungsbeschreibung
  1. INVENT kooperiert mit einer Vielzahl an Veranstaltern und fasst eine Auswahl von Veranstaltern mit vergleichbaren Leistungsangeboten innerhalb der angebotenen Produkte zusammen. Auf den firmeneigenen Websites von INVENT werden diese Veranstalter in den Produktbeschreibungen präsentiert. Die Leistung von INVENT besteht im Verkauf dieser Produkte an die Kunden und in der Vermittlung der Kurzurlaube und Erlebnisse der Veranstalter an die Einlöser der Geschenkgutscheine.
  2. Die Angaben zu den Kurzurlauben / Erlebnissen und Veranstaltern in dem Katalog, der sich in der Urlaubsbox befindet, beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung. Die Kooperation zwischen INVENT und einem Veranstalter ist vertraglich geregelt und kann während der Gültigkeit eines Geschenkgutscheins Veränderungen unterliegen, was z.B. die Dauer der Kooperation oder die dabei angebotene Dienstleistungen betrifft. Daher können während der Gültigkeit eines Geschenkgutscheins Veranstalter aus dem Angebot entfernt und neue Veranstalter aufgenommen werden. Ebenso können Angaben über Veranstalter, Preise, Konditionen etc. Änderungen unterworfen sein.
    Solche Veränderungen sind vom Kunden hinzunehmen, wenn die Veränderungen des Gesamtzuschnittes des Produktes hinsichtlich Beschreibung und / oder Veranstalterauswahl aus Sicht des Kunden zumutbar, geringfügig und die Veränderungen weiters sachlich gerechtfertigt sind. Im Falle einer darüber hinausgehenden Veränderung des Gesamtzuschnittes ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Kauf zurückzutreten oder ein gleichwertiges Produkt auszuwählen.
    Die vollständige und aktuelle Auswahl an Veranstaltern ist auf den Buchungsportalen ersichtlich.
  3. Die auf den Geschenkgutscheinen, Werbemitteln und den firmeneigenen Websites verwendeten Abbildungen und Fotografien sind Beispiele und dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung. Sie sind unverbindlich und können variieren.
  4. INVENT garantiert nicht die Verfügbarkeit eines Kurzurlaubes bzw. Erlebnisses bei einem bestimmten Veranstalter zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  5. Die auf den Geschenkgutscheinen angeführten Gutscheindaten (z.B. Buchungscode, Gültigkeitsdauer) berechtigen den Inhaber dieser Daten zur Einlösung des Geschenkgutscheins bzw. zur Buchung eines Kurzurlaubes bzw. Erlebnisses. Die Vorlage eines Gutscheins ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich, es genügt alleine die Angabe der Gutscheindaten.
  6. Der Geschenkgutschein einer Urlaubsbox wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kauf / Bezahlung zur Einlösung freigeschaltet.
§ 3 Minderjährige
Das Angebot richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen Geschenkgutscheine von INVENT nur mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel Eltern) kaufen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt bei Nichtzahlung
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die bestellten Produkte sowie die Gutscheindaten Eigentum von INVENT (Eigentumsvorbehalt).
  2. Sollte eine bereits erfolgte Zahlung nach Einlösung des Geschenkgutscheins wegfallen, kann INVENT den Geschenkgutschein sperren und im Namen des Veranstalters den Rücktritt von dem zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bestehenden Vertrag erklären.
§ 5 Gewerblicher Weiterverkauf
Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von INVENT-Geschenkgutscheinen und / oder Rabattgutscheinen ist untersagt, sofern mit INVENT nicht eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 6 Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit
  1. Die Geschenkgutscheine können innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Diese beginnt bei vollständiger Bezahlung und endet nach 3 Jahren mit dem jeweiligen Jahresende (31.12.), gerechnet ab Ende des Kaufjahres.
  2. Bei Werbeaktionen kann es eine abweichende Gültigkeitsdauer geben.
  3. Geschenkgutscheine sind frei übertragbar. Bei der Übertragung muss auf die Regelungen dieser AGB hingewiesen werden.
§ 7 Umtausch und Anrechnung von Gutscheinen
  1. Geschenkgutscheine können während ihrer Gültigkeit gebührenfrei in andere Geschenkgutscheine umgetauscht werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer des vorherigen Gutscheins übertragen. Geschenkgutscheine können nicht in Wertgutscheine umgetauscht werden, eine Barablöse ist ausgeschlossen.
  2. Geschenkgutscheine aus Gewinnspielen sowie mit Rabattgutscheinen gekaufte Geschenkgutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  3. Beim Umtausch von Geschenkgutscheinen können Rabattgutscheine nicht in Anrechnung gebracht werden.
  4. Geschenkgutscheine können nach Ablauf ihrer Gültigkeit innerhalb von 6 Monaten kostenlos in andere Geschenkgutscheine umgetauscht werden. Dabei werden diese bis zum jeweiligen Jahresende gültig gestellt, in dem der Umtausch erfolgt.
  5. Beim Umtausch in ein höherpreisiges Produkt muss der Differenzbetrag aufgezahlt werden. Beim Umtausch in ein günstigeres Produkt wird der Differenzbetrag als Guthaben in Form eines Wertgutscheins ausgestellt. Eine Barauszahlung des Differenzbetrags ist ausgeschlossen.
  6. Pro Umtauschvorgang kann ein Umtausch in nur einen Geschenkgutschein und nicht in mehrere erfolgen.
§ 8 Verlust und Missbrauchsgefahr

Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr der Gutscheindaten ist der Kunde / Inhaber verpflichtet, dies unverzüglich an INVENT zu melden, damit die Gutscheindaten von INVENT gesperrt werden können. Wegen der Übertragbarkeit der Geschenkgutscheine hat jeder, der Kenntnis über die Gutscheindaten hat, auch die Möglichkeit diese einzulösen. Für eine unrechtmäßige Einlösung übernimmt INVENT keine Haftung.

§ 9 Gutscheineinlösung / Vermittlung durch INVENT / Vertragsschluss mit dem Veranstalter
  1. Die Grundlage zur Einlösung ist ausschließlich der Buchungscode eines vollständig bezahlten Geschenkgutscheins. Die Einlösung eines Buchungscodes ist ausschließlich über INVENT bzw. über die INVENT-Buchungssoftware möglich. Die Inanspruchnahme ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
  2. Nach der Eingabe des jeweiligen Buchungscodes auf einem der Buchungsportale werden die aktuellen Veranstalter angezeigt. Je nach Produktvariante stehen verschiedene Möglichkeiten zur Gutscheineinlösung zur Verfügung.
Buchung von Erlebnissen
  1. Terminvereinbarung
    1.1. Die Terminvereinbarung zur Inanspruchnahme einer Erlebnisleistung erfolgt direkt mit dem Veranstalter. Die Kontaktdaten des Veranstalters werden nach der Eingabe des Buchungscodes bei dessen Beschreibung auf dem Buchungsportal angezeigt.
    1.2. Nach der Terminvereinbarung mit einem Veranstalter ist ein zur Inanspruchnahme erforderliches Ticket über das Buchungsportal anzufordern. Dazu müssen dort vom Einlöser die für die Personalisierung des Tickets benötigten Daten sowie der mit dem Veranstalter vereinbarte Termin eingegeben werden. Nach der erfolgreichen Übermittlung der Daten erhält der Einlöser von INVENT umgehend das Ticket als ausdruckbares PDF per E-Mail übermittelt.
    1.3. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt durch die Übermittlung des Tickets durch INVENT zustande.
    1.4. Die Vorlage des Tickets beim Veranstalter berechtigt zur Inanspruchnahme der Erlebnisleistung bei dem gewählten Veranstalter zum vereinbarten Termin. Ohne die Vorlage des Tickets kann der Veranstalter die Inanspruchnahme der Erlebnisleistung verweigern.
  2. Terminverschiebung / Stornierung
    2.1. Für Terminverschiebungen und Stornierungen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des gebuchten Veranstalters. Der Kunde wird ersucht sich über die Stornobedingungen des Veranstalters zu informieren.
    2.2. Sollte der Einlöser eine Buchung stornieren oder verschieben müssen, ist dies unbedingt mit dem Veranstalter abzusprechen. Nach der Bestätigung einer Stornierung durch den Veranstalter an INVENT wird der Buchungscode von INVENT für eine neue Ticketanforderung über das Buchungsportal freigeschaltet.
    2.3. Bei Nichterscheinen zu einem verbindlich gebuchten Termin verfällt der Buchungscode des Geschenkgutscheins ersatzlos.
§ 10 Haftung
  1. INVENT gewährt keine Garantie für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der online oder im Katalog der Urlaubsbox dargestellten Daten. Insbesondere stellt die Beschreibung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses keine Garantie im Rechtssinne dar.
  2. Der Vertrag zur Erbringung des Kurzurlaubs bzw. Erlebnisses entsteht direkt zwischen dem Einlöser und dem Veranstalter. Daher haftet INVENT nicht für mangelhaft erbrachte, nicht erbrachte und nicht fristgerecht erbrachte Leistungen des Veranstalters.
  3. Die firmeneigenen Websites enthalten Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte INVENT keinen Einfluss hat. INVENT übernimmt für diese externen Inhalte keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
§ 11 Datenschutz
Über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch INVENT informieren ausführlich unsere Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.urlaubsbox.com/datenschutz.

§ 12 INVENT Schutzrechte
Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf den Websites dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von INVENT sind oder von INVENT aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis seitens INVENT kopiert oder anderweitig genutzt werden.

Alle Rechte vorbehalten.

§ 13 Gerichtsstand
  1. Gerichtsstand ist, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht, der Geschäftssitz von INVENT.
  2. Für alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der

INVENT Marketing und Tourismus GmbH
Hopfengasse 25, A-4020 Linz
Firmenbuch: FN 98457 s
Firmenbuchgericht: LG Linz
UID-Nr (VAT) ATU23046406
Geschäftsführer: Mag. Christian Klar
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Linz
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
Sparte Tourismus- & Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Reisebüros
Reisebürogewerbe

Stand: April 2019