Reservierungsbedingungen
§ 1 Begriffe, Definitionen und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die INVENT Marketing und Tourismus GmbH, Hopfengasse 25, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend INVENT genannt) vertreibt Geschenkgutscheine für die Inanspruchnahme von Kurzurlauben und Erlebnissen bei verschiedenen Veranstaltern. INVENT vermittelt dabei die Leistungen der Veranstalter. Urlaubsbox® ist eine Marke von INVENT.
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Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
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Buchungscode = alphanumerischer Code eines Geschenkgutscheins, welcher während seiner Gültigkeit den Inhaber zur Einlösung berechtigt.
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Einlöser = Person, welche einen Geschenkgutschein einlöst und dazu INVENT den Buchungscode bekannt gibt.
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Einlösung = Bekanntgabe eines Buchungscodes an INVENT zusammen mit einer nachfolgenden Terminanfrage. Die Bekanntgabe eines Buchungscodes z.B. auf den Buchungsportalen www.urlaubsbox.com/einloesen oder www.invent-travel.com alleine ohne nachfolgende Terminanfrage stellt noch keine Einlösung des Buchungscodes dar.
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Geschenkgutschein / Gutschein = Überbegriff für die Gutscheine für Kurzurlaube und Erlebnisse (auch in den Urlaubsboxen). Enthält den Buchungscode, die Gültigkeitsdauer und die Webadresse zur Einlösung.
Aktuell werden Geschenkgutscheine für folgende Produktvarianten angeboten:
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Kurzurlaube mit / ohne Wertgutscheinen für Hotelleistungen
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Kurzurlaube mit Zuzahlung beim Veranstalter für Frühstück und Abendessen
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Erlebnisse ohne Nächtigung.
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Gültigkeit = Zeitraum, in dem ein Geschenkgutschein eingelöst werden kann. Dieser beginnt bei vollständiger Bezahlung und endet nach 3 Jahren mit dem jeweiligen Jahresende (31.12.), gerechnet ab Ende des Kaufjahres (31.12.).
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Käufer = Person oder Firma, welche einen Geschenkgutschein bei INVENT kauft.
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Konsumationsgutschein = optionale, auf einen bestimmten Betrag ausgestellte Produktbeigabe. Kann im gebuchten Hotel für alle angebotenen Leistungen verwendet werden, der Gegenwert wird bei der Abreise von der Hotelrechnung abgezogen.
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Kunde = alle an INVENT, Urlaubsbox®, der Website und den Geschenkgutscheinen interessierte Personen – Käufer, Einlöser und Teilnehmer inbegriffen.
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Rabattgutschein = für einen bestimmten Betrag und eine bestimmte Dauer gültig gestellter Rabattcode für den vergünstigten Kauf von Geschenkgutscheinen, zumeist gültig ab einem bestimmten Bestellwert.
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Teilnehmer = Personen, welche einen Kurzurlaub oder ein Erlebnis in Anspruch nehmen.
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Urlaubsbox = Geschenkbox bzw. Verpackungsform eines Geschenkgutscheins (Katalog und Geschenkgutschein in hochwertiger Box).
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Veranstalter = Leistungsträger (z.B. Hotel, Restaurant), welcher den Kurzurlaub oder das Erlebnis (Dienstleistung) gegenüber den Teilnehmern erbringt.
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Wertgutschein für Hotelleistungen = Gutschein für die in der Reservierungsbestätigung genannten Hotelleistungen, einlösbar ausschließlich während des Kurzurlaubs im gebuchten Hotel.
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Wiederkomm-Gutschein = auf einen bestimmten Betrag ausgestellter Gutschein, welcher vom Hotel bei einer privaten Folgebuchung im selben Hotel in Abzug gebracht wird.[/liste] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Kauf der Geschenkgutscheine sowie die Vermittlungstätigkeit von INVENT zur Inanspruchnahme. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen INVENT und Kunden schriftlich vereinbart wurden.
Für die Rechtsbeziehungen zu dem von INVENT vermittelten Veranstalter kommen dessen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
§ 9 Gutscheineinlösung / Vermittlung durch INVENT / Vertragsschluss mit dem Veranstalter
- Die Grundlage zur Einlösung ist ausschließlich der Buchungscode eines vollständig bezahlten Geschenkgutscheins. Die Einlösung eines Buchungscodes ist ausschließlich über INVENT bzw. über die INVENT-Buchungssoftware möglich. Die Inanspruchnahme ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
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Nach der Eingabe des jeweiligen Buchungscodes auf einem der Buchungsportale werden die aktuellen Veranstalter angezeigt. Je nach Produktvariante stehen verschiedene Möglichkeiten zur Gutscheineinlösung zur Verfügung.
Buchung von Erlebnissen
- Terminvereinbarung
1.1. Die Terminvereinbarung zur Inanspruchnahme einer Erlebnisleistung erfolgt direkt mit dem Veranstalter. Die Kontaktdaten des Veranstalters werden nach der Eingabe des Buchungscodes bei dessen Beschreibung auf dem Buchungsportal angezeigt.
1.2. Nach der Terminvereinbarung mit einem Veranstalter ist ein zur Inanspruchnahme erforderliches Ticket über das Buchungsportal anzufordern. Dazu müssen dort vom Einlöser die für die Personalisierung des Tickets benötigten Daten sowie der mit dem Veranstalter vereinbarte Termin eingegeben werden. Nach der erfolgreichen Übermittlung der Daten erhält der Einlöser von INVENT umgehend das Ticket als ausdruckbares PDF per E-Mail übermittelt.
1.3. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt durch die Übermittlung des Tickets durch INVENT zustande.
1.4. Die Vorlage des Tickets beim Veranstalter berechtigt zur Inanspruchnahme der Erlebnisleistung bei dem gewählten Veranstalter zum vereinbarten Termin. Ohne die Vorlage des Tickets kann der Veranstalter die Inanspruchnahme der Erlebnisleistung verweigern.
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Terminverschiebung / Stornierung
2.1. Für Terminverschiebungen und Stornierungen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des gebuchten Veranstalters. Der Kunde wird ersucht sich über die Stornobedingungen des Veranstalters zu informieren.
2.2. Sollte der Einlöser eine Buchung stornieren oder verschieben müssen, ist dies unbedingt mit dem Veranstalter abzusprechen. Nach der Bestätigung einer Stornierung durch den Veranstalter an INVENT wird der Buchungscode von INVENT für eine neue Ticketanforderung über das Buchungsportal freigeschaltet.
2.3. Bei Nichterscheinen zu einem verbindlich gebuchten Termin verfällt der Buchungscode des Geschenkgutscheins ersatzlos.
§ 10 Haftung
- INVENT gewährt keine Garantie für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der online oder im Katalog der Urlaubsbox dargestellten Daten. Insbesondere stellt die Beschreibung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses keine Garantie im Rechtssinne dar.
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Der Vertrag zur Erbringung des Kurzurlaubs bzw. Erlebnisses entsteht direkt zwischen dem Einlöser und dem Veranstalter. Daher haftet INVENT nicht für mangelhaft erbrachte, nicht erbrachte und nicht fristgerecht erbrachte Leistungen des Veranstalters.
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Die firmeneigenen Websites enthalten Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte INVENT keinen Einfluss hat. INVENT übernimmt für diese externen Inhalte keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
§ 11 DatenschutzÜber Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch INVENT informieren ausführlich unsere Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter
www.urlaubsbox.com/datenschutz.
§ 12 INVENT SchutzrechteAlle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf den Websites dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von INVENT sind oder von INVENT aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis seitens INVENT kopiert oder anderweitig genutzt werden.
Alle Rechte vorbehalten.
§ 13 Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht, der Geschäftssitz von INVENT.
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Für alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
INVENT Marketing und Tourismus GmbH
Hopfengasse 25, A-4020 Linz
Firmenbuch: FN 98457 s
Firmenbuchgericht: LG Linz
UID-Nr (VAT) ATU23046406
Geschäftsführer: Mag. Christian Klar
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Linz
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
Sparte Tourismus- & Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Reisebüros
Reisebürogewerbe
Stand: April 2019